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   OVG Schleswig-Holstein, 18.12.1995 - 5 L 136/95   

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https://dejure.org/1995,10120
OVG Schleswig-Holstein, 18.12.1995 - 5 L 136/95 (https://dejure.org/1995,10120)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18.12.1995 - 5 L 136/95 (https://dejure.org/1995,10120)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18. Dezember 1995 - 5 L 136/95 (https://dejure.org/1995,10120)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kostenausgleich; Kindergarten; Wohnsitzgemeinde; Waldorfpädagogik; Selbstverwaltungsgarantie

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 9 A 437/93
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.12.1995 - 5 L 136/95

Papierfundstellen

  • ZfJ 1996, 467
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 07.02.1991 - 2 BvL 24/84

    Krankenhausumlage

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.12.1995 - 5 L 136/95
    Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, daß der Bedarf, der in der auswärtigen Einrichtung gedeckt wird, in der Wohnsitzgemeinde selbst vorhanden bzw. entstanden ist, mithin dort wurzelt; dies läßt die Kostenausgleichsverpflichtung nach § 25 Abs. 2 KiTaG als sachgerecht erscheinen (vgl. insoweit allgemein zur Finanzhoheit der Gemeinden: BVerfG, Beschl. v. 07.02.1991 - 2 BvL 24/84 -, E 83, 363; BayVGH, Urt. v. 25.04.1977 - 115 VII 76 -, BayVB1.1977, 499/502 bis 503; BVerwG, Beschl. vom 15.02.1978, 7 B 102.77, Buchholz 415.11 AllgKommR Nr. 15, S. 15 f).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.12.1995 - 5 L 122/95

    Kostenausgleich; Kindergartenplatz; Bedarfsplan; Kindertagesstätte;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.12.1995 - 5 L 136/95
    In qualitativer Hinsicht hätte das örtliche Angebot den gesetzlichen Anforderungen gemäß §§ 22, 24 KJHG und §§ 5, 10, 14, 15 KiTaG i.V.m. der KiTaVO entsprochen (vgl. dazu Urteil des Senats vom heutigen Tage, 5 L 122/95).
  • BVerwG, 15.02.1978 - 7 B 102.77

    Anerkennung eines Kindergartens - Freigemeinnütziger Träger -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.12.1995 - 5 L 136/95
    Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, daß der Bedarf, der in der auswärtigen Einrichtung gedeckt wird, in der Wohnsitzgemeinde selbst vorhanden bzw. entstanden ist, mithin dort wurzelt; dies läßt die Kostenausgleichsverpflichtung nach § 25 Abs. 2 KiTaG als sachgerecht erscheinen (vgl. insoweit allgemein zur Finanzhoheit der Gemeinden: BVerfG, Beschl. v. 07.02.1991 - 2 BvL 24/84 -, E 83, 363; BayVGH, Urt. v. 25.04.1977 - 115 VII 76 -, BayVB1.1977, 499/502 bis 503; BVerwG, Beschl. vom 15.02.1978, 7 B 102.77, Buchholz 415.11 AllgKommR Nr. 15, S. 15 f).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.12.1999 - 2 L 191/98

    Anspruch auf Zahlung eines Kostenausgleichs für Kindertageseinrichtungen gemäß §

    Insoweit ist an der Rechtsprechung des (früher zuständigen) 5. Senats des OVG Schleswig festzuhalten, wonach die Frage, inwieweit ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz besteht bzw. ob eine Einrichtung in einen Bedarfsplan nach § 7 KiTaG aufgenommen worden ist, für die Bestimmung des ausreichenden und gesetzesentsprechenden Angebots i.S.d. § 25 Abs. 2 KiTaG unergiebig ist (vgl. Urteile vom 18.12.1995, 5 L 86/95, NVwZ-RR 1997, 63 ff., 5 L 140/95, a.a.O., 5 L 136/95, ZfJ 1996, 467, 5 L 159/95, RsDE Nr. 34/1996, 96 ff., 5 L 161/95, Die Gemeinde 1996, 214 und 5 L 122/95, n.v.).

    Nach § 6 Satz 3 KiTaG ist anzustreben, daß jedes Kind einen Platz in einer Kindertagesstätte erhalten kann, dessen Erziehungsberechtigte dies wünschen; in diesem Umfang sind Einrichtungen vorzuhalten (Urteil des 5. Senats vom 18.12.1995, 5 L 136/95, a.a.O., S. 469; Fischer in: Schellhorn, SGB VIII/KJHG, 2000, § 24 Rn. 27, 30).

    Dementsprechend hat der früher zuständige 5. Senat des erkennenden Gerichts entschieden, daß ausreichend und dem Gesetz entsprechend ein Angebot in der in Anspruch genommenen (Wohnsitz-)Gemeinde nur dann ist, wenn es "dort genügend Plätze in der von den Erziehungsberechtigten gewünschten Art (insbesondere hinsichtlich des Erziehungskonzeptes) gibt" (Urteil vom 18.12.1995, 5 L 136/95, a.a.O., S. 469).

    Der früher zuständige 5. Senat des erkennenden Gerichts hat in diesem Zusammenhang nicht darauf abgestellt, wodurch die Entscheidung der Personensorgeberechtigten für die Inanspruchnahme einer auswärtigen Kindertagesstätte - subjektiv - bestimmt war, sondern allein - objektiv - geprüft, ob das vorhandene Betreuungsangebot der Wohnsitzgemeinde den Bedarf so, wie er "auswärts" in Anspruch genommen worden ist, zu decken vermag (Urteil vom 18.12.1995, 5 L 136/95, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.09.1998 - 2 L 32/98

    Zuschußbegehren; Kindergartenträger; Betriebskosten; Kindertageseinrichtung;

    Soweit der Kläger (insbesondere) vorprozessual auf § 25 Abs. 2 KiTaG und die dazu ergangenen Urteile des 5. Senats des erkennenden Gerichts vom 18. Dezember 1995 (u.a. 5 L 86/95, in: NVwZ-RR 1997, 63 f. = SchlHA 1996, 256 ff; 5 L 136/95, in: ZfJ 1996, 467 ff., mit Beschl. d. BVerwG v. 27.06.1996, 9 B 126.96, a.a.O., S. 471; 5 L 159/95; 5 L 161/95, in: Die Gemeinde 1996, 214; 5 L 122 und 123/95, vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 25.07.1996, 8 B 150.96, Buchholz 415.1 Allg.

    Im Rahmen des § 25 Abs. 2 KiTaG ist der Gesetzgeber davon ausgegangen, daß die Gemeinden zu Kindertagesstätten nur insoweit Zuschüsse leisten, als einheimische Kinder die Kindertagesstätte besuchen; dementsprechend stellt der Kostenausgleichsanspruch nach § 25 Abs. 2 KiTaG gleichsam ein Surrogat für den - in Fällen der Betreuung auswärtiger Kinder entstehenden - Ausfall des Zuschusses der Standortgemeinde dar (Urt. d. 5. Senats v. 18.12.1995 - 5 L 136/95 -).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2013 - 4 L 28/13

    Zuschussgewährung für die Tagesbetreuung in Tageseinrichtungen

    Vielmehr ergibt sich der Anspruch unmittelbar aus dem Gesetz und bedarf keiner besonderen Festsetzung durch Verwaltungsakt, so dass er mit einer Leistungsklage zu verfolgen ist (vgl. VGH Bayern, Urt. v. 31. März 1999 - 25 B 95.3633 -, zu Art. 4 Abs. 2 Satz 2 BayAG TierKBG; OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 11. Dezember 2012 - 1 L 14/12 -, zu Ansprüchen aus Besoldungsgesetzen; vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 18. Dezember 1995 - 5 L 136/95 -, zu Ansprüchen nach § 25 Abs. 2 KiTaG SH, jeweils zit. nach JURIS).
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